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1. historische
Zusammenhänge
1.1 Justinian
1.2 Asgard und das
Volk der Asen
1.3 germanische
Odalverfassung
1.4
Ewiger Bund,
genannt DR
2. was ist ein
Rechtsstaat
2.1 debellatio
2.2 Treuhandverwaltung
2.3 Sachverwalter
2.4 Subjugation
2.5 Erkenntnisse
2.6
Gesellschaftsvertrag
2.7. Souveränität
- ein souveränes Volk ?
3. was ist
Demokratie
3.1 Verfassung
vom 30.05.1949
3.2
bürgerlicher Tod
3.3 Rechtsvermutung
Rechtskreise
und Ebenen
4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
5. Treuhand, globale
Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
6. geistige Welt
6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
7.
unsere Entstehung
Prophezeiungen
7.1 Geoengineering
8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse
> die Welt, in der
wir leben
> Computer
> Zusammenhänge
> was daraus folgt ...
Unsere Ziele
> Krise bedeutet
> Staat für den Bürger
> Ausbildung
> Wasser ist ...
Eine mögliche
Lösung

<= Wechsel zum Ting
Thing:
unsere Vergangenheit
und unsere Zukunft
_________________________
tingg: heimatland
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Was ist unter Rechtsvermutung, Rechtskreise und Rechtsebenen zu verstehen ?
1.) Rechtsvermutung =
presumption
2.) Rechtsebenen
3.) Rechtskreise
4.) Völkergewohnheitsrecht
5.) Wir
unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s
6.) Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts
7.) Unterscheidung Elemente
des Staatsrechts
8.)
die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
siehe PDF

Rechtsvermutung = presumption -
ist in vielen Gerichtsverfahren der Startpunkt des eigentlichen Verfahrens und
stammt aus der angelsächsischer Rechtstradition.
Beispiele für diese Vermutungen sind: Die Vermutung des Todes.
Wenn eine Person sich mehr als sieben Jahre ohne Mitteilung "an einen
unbekannten Ort verschwunden" ist - hier wird aus dem Gewohnheitsrecht ihr Tod
angenommen / vermutet <> CQV Act.
Die Unschuldsvermutung, wodurch die Staatsanwaltschaft die Beweislast in einem
Strafverfahren trägt.
Der Angeklagte hat keine Verpflichtung, Beweismittel einzubringen, bis die
Staatsanwaltschaft einen Anscheinsbeweis gemacht hat.
Quelle: wiki: http://en.wikipedia.org/wiki/Presumption
A number of presumptions are found in most common law
jurisdictions. Examples of these presumptions include: The presumption of death.
A person who has been absent for seven years without explanation and "gone to
parts unknown" is presumed dead at common law. The presumption of innocence,
which holds that the prosecution bears the burden of proof in a criminal case,
and that the accused has no obligation to introduce evidence until the
prosecution has made a prima facie case.
In the law of evidence, a presumption of a particular fact can be made without
the aid of proof in some situations. The types of presumption includes a
rebuttable discretionary presumption, a rebuttable mandatory presumption, and an
irrebuttable or conclusive presumption. ...
In dem Gesetz bzgl. Beweismitteln, kann in manchen Situationen die Vermutung
einer bestimmten Tatsache, ohne Zuhilfenahme eines Nachweises, getroffen werden.
Die Arten der Vermutung sind: widerlegbare Vermutung nach Ermessen, eine
verpflichtend widerlegbare Vermutung und eine unwiderlegbare d.h. schlüssige
Vermutung. Der Aufruf einer Vermutung verschiebt die Beweislast von einer Partei
auf der gegnerischen Partei in einem Gerichtsverfahren. In den USA sind
Vermutungen in Strafverfahren unzulässig.
Das alte jüdische Gesetzbuch, der Talmud enthält bereits Vermutungen (hazakah)
und wurde ins antike römische Recht ( Testament mit der Vermutung, daß es
zugunsten des Kindes gedacht war ) sowie ins kanonische Recht übernommen; von
dort gelangt es im siebzehnten Jahrhundert durch Edward Coke ins englische
Recht.
Damit wäre die Aufgabe vor Gericht klar: deren Vermutung einer bestimmten
Tatsache ( wir wären der Treunehmer, wir würden konkludent handeln, wir wären
tot, .. ) zu widerlegen, da diese entgegen deren Annahme eben keine schlüssige
oder gar unwiderlegbare Vermutung sein kann.
Auch wenn alles - nach verschiedenen Ansichten ( Tobias ) "presumption-based"
ist, hat der CQV gerade durch die Tod-Vermutung weiterhin seine Relevanz. Auch
wenn heute die Rechtsvermutung = presumption auf die angelsächsischer
Rechtstradition <Common Law> bezogen wird, fand sie über den Talmut in das
Derivat des jüd. Glaubens, das Christentum, die paulinische Kirche und so auch
in das Civil Law.
Das Ausstellen der Geburtsurkunde ist gleichzeitig der Fakt der Eröffnung
der Treuhand: des CQV-Trusts (nicht zu vergessen, daß es ohne Hoheitlichkeit
keine Urkundsbeamten geben kann!). Da wir das WIE nicht kennen, hat sich niemand
innerhalb 7 Jahre als lebendiger Mensch gemeldet - daher sind wir alle für tot
erklärt.
Unabhängig von der Vergangenheit und der Herleitungen / Rechtsannahmen wird
dieses in dem System gegen uns verwendet, da Tote / Subjugierte rechtlos sind,
nichts - auch sich selbst nicht definieren können und Äußerung von Sklaven
rechtsunerheblich sind - so ist das Spiel eingerichtet.
Oli: "unser Geldsystem ist ein System, in dem nur Schuldgeld existiert und
Schuld nur mit anderen Schulden ausgeglichen wird". Das ganze System
funktioniert nur durch die 1928 - 1933 Bankrotterklärung der Staaten und eben
auf Schulden. Nicht zu vergessen ist, daß die Kriegsmacht USA die letzten IMF (
international monetary found ) - freien Länder mit ihrer "demokratischen
Freiheit" zu knechten haben - Syrien, Iran ( auch der Irak gehörte dazu,
weiterhin Nordkorea, .. ), denn die IMF hält im ersten Schritt unsere
Geburtsurkunde als Pfand ( es würde ja Sinn machen, daß die geknechteten Länder
den Kreditrahmen der Kriegsmacht USA durch ihre Bürger erhöhen ). Gegenüber wem
werden wohl die Staaten 1928 - 1933 ihre Bankrotterklärung abgegeben haben ?
- der ( dem Vorläufer ) IMF ! - nicht zu vergessen, daß die BIZ in Basel die
Zentralbank für 130 Landeszentralbanken und ebenso wie die City of London
exterritoreales Gebiet ist und ebenso wenig der Kontrolle eines Staates
unterliegt wie die Vatikanbank.
Ziel des ganzen Systems: uns - gemäß dem eröffneten Rechtsrahmen - in ihrem
Pfandsystem zu Gunsten der eigenen Landesbank, damit zu Gunsten der BIZ und
damit zu Gunsten der IMF für ihre eigene Kreditwürdigkeit zu halten.
Ich wiederhole: es ist nicht vorgesehen, daß
Tote bzw. Subjugierte sich dem System entziehen können - die Lösung: wieder
Menschwerdung - siehe TG
Glaubensgemeinschaft - Wiedergeburt .

< als PDF - Bild anklicken > es gibt keine Anspruch auf
Vollständigkeit - es soll die Dinge verständlicher darstellen
Für das einzelne Land ist die Basic - Rechtsebene
seine Verfassung.
Darauf bauen allen anderen Rechtsebenen auf ( siehe sog. einfachgesetzliches
Recht ).
Für die Staatengemeinschaft gibt es mehrere Basic - Rechtskreise: Völkerrecht
und
Völkergewohnheitsrecht.
Wie der Name schon sagt - Völkerrecht - ist die Rechtsbasis für die
rechtliche Interaktion und Verbindlichkeiten zwischen den Völkern dieser Erde -
wobei es hier sowohl Vertragsrecht als ein Rechtskreis und das Gewohnheitsrecht
als ein weiterer gibt.
Nun befinden wir uns im Irrtum, wenn wir den Worten glauben schenken, daß die
Vorgaben von EU und UN Recht wäre oder irgendwelche rechtliche Belange hätten -
es sind nur Empfehlungen, wie mir jemand bei der Frage nach dem Weg empfehlen
kann so oder anders zu fahren.
Erst durch die Umsetzung in nationale Gesetze wird es verbindlich - in diesem Rechtskreis; daß dies i.d.R. erfolgt, liegt an den Sanktionen, welche skrupellos von EU und
UN verhängt werden.
Jedoch stellt bereits die Umsetzung einer einzigen EU oder UN
Empfehlung als Gesetz einen Verfassungsbruch dar. In demokratischen
Rechtsstaaten ist der oberste Souverän das Volk ( die sog. Staatsbürger ) und
eben nicht ein EU Parlament oder UN Ausschuß ( wobei auch in der Industrie immer
noch zu viel Ausschuß produziert wird ); d.h. bei dieser Vorgehensweise wird
immer die jeweilige Verfassung ausgehebelt ( Verfassungshochverrat ! ) und der
Machtinhaber: Volk seiner Entscheidungsmacht beraubt. Gesetze, welche durch
Verfassungshochverrat oder Verfassungsbruch zustande kommen, sind immer nichtig
und entwickeln weder Rechtskraft noch Rechtswirksamkeit.
Rechtskreise
die besondere Situation in Deutschland wird nicht durch wilde Verknüpfung von
unvereinbaren Rechtskreise und Rechtsebenen (auf)geklärt.
Fangen wir mal wieder mit der Historie an <siehe verfassungen.de>:

Der Begriff BUND begleitet uns bis zum heutigen Tage (Bundeswehr,
GG: Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der
Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] Der Bund tritt in die Rechte und
Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.) - und
nur dieser ist der wahre Halter der hoheitlichen Rechte. Allerdings kann ich die
Menschen oder Organisationen nicht benennen, welche heute den Bund verkörpern -
vermutlich die Nachfahren der damaligen Fürsten.

Marquis de
Lafayette war nach USA gereist und Zeuge (Schüler) des vom Freimaurer Georg
Washington durchgeführten Unabhängigkeitskampfes.
Er brachte diese Ideen nach Paris ( wobei sowieso die USA Ableger der
europäischen Großlogen waren, die zuerst von England aus, dann von Paris aus
geführt wurden ).
Ausgehend von der franz. Revolution, initiiert und geführt durch Freimaurer
schwappte der Freiheitsgedanke auf ganz Europa auf die durch die Kirche
(kein Kind und kein Rock war bzw. ist vor priesterlicher Vergewaltigung
sicher) und Grafen (primus noctae) gepeinigte Bevölkerung über - 1832 das
Hambacher Fest mit seinen Studenten zeigt ein überzeugtes, gemeinsam
handelndes Volk.
Daraus entstand die Paulskirchen Verfassung - 28.3.1849, im RGBl.
veröffentlicht 28.4.1849 - als souveräner Ausdruck des Volkes nach einer
konstituierten parlamentarischen Monarchie.
Diese wurde mit Waffengewalt und vielen Toten niedergeschlagen; nachfolgend
kam es zu 3 Bürgerkriegen des süddeutschen Bundes gegen den norddeutschen
Bund (Kriegsende 1866), wodurch Preußen führende Macht wurde. |
 |

<= Hambacher Fest Die vorher ca. 300 kleinen Fürstentümer = Deutschland wurden zu 25
souveränen Bundesstaaten mit jeweils eigener Staatsbürgerschaft im EWIGEN BUND
zusammengefaßt und Deutsches Reich genannt, in dem der deutsche Kaiser diesen
EWIGEN BUND nur außenpolitisch und militärisch vertrat ( in ihrer Innenpolitik
blieben sie souverän ). Damit die im EWIGEN BUND zusammengefaßten
Staatsbürgerschaft auch außerhalb ihres Heimatstaates gleiche Rechte genossen,
bekamen sie noch die Reichsbürgerschaft verliehen.
Als Folge des Versailler Diktates ( ein Vertrag ist der Ausdruck des freien
Willens aller Vertragspartner aber nicht die Folge einer Hungerblockade und
Verhaftung der deutschen Abgeordneten ) wurde sowohl die WRV als auch das
Weimarer Reich aufgezwungen ( eine Verfassung - gilt auch für die WRV - ist der
Ausdruck der Souveränität eines Volkes !! - aber niemals eine rechtschaffende
Folge eines Friedensdiktates ). Nach wie vor haben wir innerstaatlich souveräne
Bundesstaaten; erst A.H. hat im Januar 1934 alle Bundesstaaten eleminiert und
damit das noch heute direkt durch die BRD angewandte Staatsangehörigkeitsgesetz
vom 5. Februar 1934 geschaffen.
Erst jetzt kann man von einem Deutschen Reich sprechen - alles vorherige
waren ein Bund / Bündnisse - gemäß der Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820. Nach
der debellatio des Deutschen Reichs wurde
völkerrechtswidrig - durch die debellatio jedoch (er)möglich(t) - von den
Alliierten Preußen aufgelöst und neu, nach ihren Gesichtspunkten ohne
Berücksichtigung der Historie, Bundesländer ( keine Staaten, auch wenn sie sich
so nennen lassen ) geschaffen - vereint in einem Bund ( 15.5.1820 ).
Wir finden leider in den Argumentationen derjenigen, welche sich
gegen Übergriffe der BRD schützen wollen, eine komplette Vermischung aller
Rechtskreise und Rechtsebenen. Es dürfte doch wohl klar sein: BRD ist kein DR;
also gehören sie vollständig getrennten Rechtskreisen an. Kann DR Recht noch
angewandt werden ? - ich meine NEIN, da das Völkerrechtssubjekt DR durch die
debellatio ( mit Verhaftung Regierung Dönitz ) erloschen ist - etwas erloschenes
ist inexistent und kann daher in keiner Weise mehr wirken oder gar Rechtskraft
entfalten.
Auf der einen Seite weisen sich genügend Leute mit einem DR Personenausweis (
eine Person ist wie ein BRD Personal kein Mensch, d.h. führ ihn gelten ebenso
wenig die Menschenrechte, sondern eine Sache als Eigentum seines Staates - aber
der die Person besitzende Staat DR ist inexistent / erloschen ) gegenüber BRD
Bediensteten aus, argumentieren mit Grundgesetz und dem BGB bzw. verweisen auf
BGH oder BVerfG Urteile.
Frage:
> wie soll ein NICHT-Staatsgericht ( AG, OLG, BGH oder BVerfG ) Urteile fällen
können ? - es sind maximal Schiedsstellen mit einem Ombudsmann, der sich als
Richter ansprechen läßt ( nachzulesen GG Art. 101, GVG § 16, gelöscht GVG § 15
).
> in einem Rechtsstaat bzw. einem Staat der Volkssouveränität - dazu gehört jede
Republik und jeder sich als Rechtsstaat bezeichnendes Land - gibt kein gültiges
Gesetz ohne gültige Verfassung. Auf welche Verfassung beziehen sich die sog. BRD
Gesetze sowie das sog. Bundes_Verfassungs_Gericht ?
> wie soll solch ein BVerfG im Juli 1973 ein Urteil zum DR gefällt haben können,
wo schon allein weder die Rechtskreise noch die Rechtsebenen unvereinbar sind ?
Allein über die Rechtsebene Völkerrecht gibt es keine Verbindung zwischen BRD
und DR, wobei der Nichtstaat BRD sowieso über keinen Staat ein Urteil fällen
könnte, dabei ist das DR sowieso erloschen, egal welche Lügen uns in der BRD
erzählt werden ( wir sind Staat, wir haben Ämter, wir haben (Urkunds-)Beamte,
wir haben Richter, das GG ist unsere Verfassung, .. - warum sollen sie 1973 in
der Illusion eines Gerichts die Wahrheit gesagt haben ?)
> die BRD hat das DR BGB übernommen und die Artikel sowohl in ihrem Sinne
abgewandelt, als auch durch sog. Urteile ( siehe Randnummer u.a. im Palandt )
neu bzw. um-definiert. Auf welches BGB (ZPO, StPO, .. ) beziehen sich die
Argumentierer ?
Auf das ursprüngliche Werk aus dem 19. Jahrhundert oder auf die abgewandelten
Bücher ?
> Wie sollte ein BRD -sog.- Richter Recht aus dem DR / aus dem 19. Jahrhundert
anwenden können, er wurde doch nur auf BRD "Recht" geschult und nur auf die BRD
"beamtlich eingeschworen". Er kann, selbst wenn er wollte, nicht im DR-Recht
urteilen.
- hier wird von BRD Angestellten namens Richter unmögliches verlangt,
gerade so, als ob ich vom China der Mingdynastie Entscheidungen für das heutige
Deutschland einfordern würde. Hier sind weder die Rechtskreise noch die
Rechtsebenen vereinbar.
> Nachdem also alle - inkl. Richter und Staatsanwälte - Angestellte der BRD
Treuhandverwaltung sind, gilt der Rechtsgrundsatz:
Nemo iudex in causa sua - keiner kann Richter in eigener Sache sein - sie
können und dürfen kein Recht sprechen.
> üblicher Weise steht in den Schreiben "Richter am Amtsgericht" - wie es ja
auch "Domcafe am Dom" heißt.
Wegen der Exaktheit der Sprache ist zwingend davon auszugehen, daß der Absender
dieses Schreiben KEIN Richter im Amtsgericht ist. Aus der Historie wissen
wir, daß ein Vogt solch ein Gebäude leitete und seine lateinische Bezeichnung
advocatus lautete - es wäre daher nicht verwunderlich, wenn das, was uns als
Amtsgericht offeriert wird, auf das Geschäftszimmer begrenzt ist ( welche
Geschäfte werden in diesem Geschäftszimmer ausgehandelt - HGB ?) ..
Dann machen Begriffe wie: ".. ich eröffne die Verhandlung" auch Sinn, denn hier
wird Handel betrieben. Mein Bestreben bei Gericht ist aber die ERÖRTERUNG von
TATSACHEN - und genau dieses wird mir mit der Erörterung von Sachverhalten
vorenthalten.
> wenn nun ( am Bsp. eines Anwaltes ) jemandem seine Berufslizenz entzogen wurde
und dieser sich als Angehöriger des vollständig untergegangenen / erloschenen
DRs sieht, wie soll da ein BRD Ombudsmann (Richter) ihm eine Berufslizenz
entziehen oder zurückgeben ? - DR Berufslizenz kann es nicht geben, da dieses
erloschen ist bzw. keine staatlichen Strukturen mehr existiert haben, als dieser
seine Berufsausbildung abgeschlossen hatte. Bei seiner Berufslizenz ist doch
sicher davon auszugehen, daß seine Berufsausbildung innerhalb der BRD
stattgefunden hat; also hat er niemals den Rechtskreis DR betreten - ja auch
seine Ausbilder konnten ihn im DR Recht nicht schulen; also kann solch eine
Berufslizenz auch nicht existieren, ebenso wenig wie DR Mandanten oder ein
Gerichtshof ( mit beamteten DR Richtern ), wo er seiner Professur nachgehen
könnte, etc.
> Dabei schließe ich die Frage an, ob ein völkerrechtlicher Verein Staatsrichter
/ -Gerichte haben kann. Wobei ich auch dort entmenschlicht und zur Person
gemacht wurde / worden wäre !

wiki - in Auszügen:
Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen
Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der
rechtlichen Verbindlichkeit der
Norm,
entsteht.
Völkervertragsrecht kann Gewohnheitsrecht kodifizieren und dann für die
Mitgliedstaaten des Vertrages vertraglich bindende Formen festhalten; dies
gilt z. B. für weite Teile des
Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Die Rechtsübung muss
von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (opinio iuris).
Der Akt darf also nicht nur politisch gemeint oder Ausdruck internationaler
Höflichkeit (courtoisie) oder auch
Arroganz sein. Entscheidend ist daher, dass nach außen erkennbar wird,
dass die Akteure ihre Handlungen deshalb an einer internationalen Übung
ausrichten, weil sie diese als Recht begreifen. Die Rechtsübung muss
hinreichend einheitlich sein; die beteiligten Völkerrechtssubjekte müssen sich
weitestgehend gleich verhalten.
IGH: die Form von allgemeiner Übung ist konstitutives Element des
Völkergewohnheitsrechts - Art. 38 Abs. 1; d.h. Völkergewohnheitsrecht
entsteht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat.
opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der
Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo).
Bestimmte völkerrechtliche Regeln gelten sowohl vertraglich zwischen den
Vertragsparteien als auch gewohnheitsrechtlich im Verhältnis aller Staaten
untereinander – also auch der Nichtmitgliedstaaten.
Für die
Rechtsgeltung von Gewohnheitsrecht bedarf es der Praktizierung (Übung) !
Die
UN-Generalversammlung kann kein Völkerrecht setzen. Verlautbarungen und
Abstimmungen können eine Überzeugung eines entsprechenden
Völkergewohnheitsrechts sein und sind damit Indiz für das Bestehen einer
opinio iuris = Übung. Bei der Entstehung von Völkergewohnheitsrecht kann
ein Staat zwar nicht die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht verhindern,
wohl aber die Geltung. Dadurch, dass ein Staat sich von Anfang an dagegen
widersetzt, hat das entstandene Völkergewohnheitsrecht keine Geltung für ihn (persistent
objector).
Aus meinem Vortrag: gerade durch die vereinfachte, unvollständige
Skizzierung mehr als Hinweis / Anregung zu betrachten.

Wir unterlägen
immer dem römischen Recht Justinian´s ( = dem Vatikan ). => siehe dazu auch
die Site Justinian
Überall werden wir mit Wortspielereien geblendet. Justinian ist dieselbe
Wortwurzel wie Justus, der Gerechte.
Daher hat sich unsere Justiz dieses Wort zum Vorbild genommen - entweder weil
sie sich einmal der Gerechtigkeit verpflichtet fühlte ( bevor jede Zeitrechnung
begann .. )? - oder weil wir uns täuschen lassen, daß wir bei der Justiz
Gerechtigkeit erfahren könnten, wenn wir schon nicht einmal (festgeschriebenes)
Recht erwarten dürfen ?
Vlt. Justinian nur ein Hinweis - eine Allegorie, daß wir nicht von einem
lebenden (menschlichen) Wesen ausgehen dürfen, sondern Justinian für die Anfänge
der heutigen Justiz stehen ( Zivilrecht ); jeder Bezug auf Justinian unmittelbar
ein Bezug auf die Justiz und ihre Anwendung ist.
In der Literatur heißt es: vor mehreren hundert Jahren reisten auch deutsche Juristen nach Italien um
Rechtskunde zu studieren (Frankreich: code civil) - so kam Justinian´s
Zivilrecht ( römische Recht !! ) nach Dtl. - hier existiert im Gegensatz zum
Common law kein vorverfassungsmäßiges Recht der Bürger (damit auch kein
Naturrecht) - jedes Bürgerrecht braucht(e) eine gültige Verfassung; die meisten
sog. Verfassung sind entweder nur ein Gesetz oder eine Rechtsordnung zwischen
Zentralverwaltungen sog. Bundesregierung und den Bundesländern ( A - CH - D -
USA - ... ), jedoch nicht der bzw. für die Bürger und erst recht nicht für die
Menschen. Damit existiert einmal kein vorverfassungsmäßiges Grundrecht der
Bürger ( BRD: GG ) und über den code civil / das Zivil R. unterliegt alles dem
römischen Recht Justinian´s.
> was würde uns dann noch ein DR bringen ? - sicher keine Freiheit oder
sonstigen Vorteil.
Somit ist es vollkommen ohne Belang, ob ein Deutsches Reicht bzgl. 1849, 1871
oder 1949 Gesetz / Verfassung wieder hergestellt würde, denn immer unterläge
diese Dtl. dem römischen Recht Justinian´s (= dem Vatikan)
Wenn wir aus dieser totalen Begrenzung der MR, des NR ( durch inexistente
Verfassung, denn im eigentliche Sinne - Böckenförde - ist die Verfassung das
Bindeglied zwischen Staat und Volk ) ´raus wollen, dann geht dieses nur über
etwas Neues und nicht über einen alten Zopf, der schon damals die Menschen in
die unsichtbare Knechtschaft führte.
Nicht nur die Bürger, auch alle für den „Staat“ tätigen werden getäuscht.
Wie kann nun gemäß § 38 BRRG (1) „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner
dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ zur Haftung
führen?
- wie soll es da ordentliche Gerichte unter den Vorgaben der Pakte und der MRK
und legale Richter ( welche Deutsche und Beamte sein müssen ) geben ?
- wird da nicht jede Entlohnung eines Beamten, Angestellten im öffentlichen
Dienst, jedes Ministers, Politikers, Soldaten, Polizisten, .. ohne staatliche
Souveränität zu Piraterie sowie Plünderung und Bereicherung unter Lug und Trug
durch Bedrohung mit Waffengewalt, etc. - oder ganz einfach immer durch
arglistige Täuschung (im Rechtsverkehr) ?
Denn es existiert keine Legitimation der staatlichen Gewalt - denn eine UN
Treuhand kann keinem Land Souveränität verleihen ( erst recht nicht nach
debellatio ). Daher gibt es keine Gebietskörperschaftsurkunde eines „Bundestaates
oder eines Landratsamtes; keine Ehe ist ( bis auf den kirchlichen Part ) gültig,
keine Scheidung rechtskräftig.
- es gibt seit Okt. 1951 weder eine Besetzung noch seit 1949 ein Staat BRD, da
die Verantwortung im UN Auftrag die BRD Treuhandverwaltung übernommen hat. Auch
das Urteil BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 mit Gesetzeskraft rein und ausschließlich
für die BRD und Ihre Angehörigen - belegt, dass die BRD und ihre Organe niemals
( da keine Rechtsnachfolge ) Besitzrecht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs
ausüben darf oder dürfte (siehe: Simpson Doktrin und Briand Kellog Pakt im
Völkerrecht) - römischen Recht, des „uti possidetis, ita possideatis“ =
demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören
Im Völkerrecht ist Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R.
als eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, wobei die Bürger
gesetzliche Zwangs-Vollmitglieder sind.
Eine K.d.ö.R. ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedürfen eines
Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung ( auch DRK, Krankenkassen,
Rentenkassen, etc. ).
Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es
keine Hoheitlichkeit !
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet: Niemand kann mehr
Rechte übertragen, als er selbst hat
=> welche sollte dann eine Verwaltung haben? - keine!
Zitat Dr Albrecht Jebens: Dtl. gehört zu den Vasallen und tributpflichtigen
"Staaten"
wiki: Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R.
abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der
Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist
öffentliches Recht.
Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den Körperschaften
des Privatrechts (AG, GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert
sind und öffentlich-rechtlich handeln können << also nur durch die ö.-r.
Organisation
Gebietskörperschaften:
Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als
originärer Träger von Hoheitsgewalt. Unterste Ebene der Hoheit ist im
Allgemeinen die Gemeinde.
wiki: Gebietskörperschaft: Es werden alle auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft
lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Es besteht
Zwangsmitgliedschaft. Beispiel: Bundesrepublik
Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen einem steuerlichen Sonderregime
... Körperschaften öffentlichen Rechts gelten grundsätzlich nicht als
Steuersubjekte; hierdurch soll eine Selbstbesteuerung des Staates vermieden
werden. Die Rechtsprechung definiert als hoheitlich im Sinne des Steuerrechts
Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand „eigentümlich und vorbehalten” sind (sog.
Staatsaufgaben). Solche Aufgaben sind regelmäßig gesetzlich zugewiesen und
werden u.a. durch Verwaltungsakt vollzogen.
Problematik:
es ist international nicht nur anerkannt - es wird zwingend erwartet und
vorausgesetzt, daß ein sog. Staat auch immer automatisch / gleichzeitig eine
Gebietskörperschaft d.ö.R. ist !
- anstelle der notwendigen Trennung / Unterscheidung wird im Amtsalltag / im
öffentlichen Recht beides als Notwendigkeit gleichgestellt !
Daß ein Staat ohne debellatio und nicht-inkorporiert immer eine Rechtsperson
ist, zeigt sich daran, daß dieser für int. gültige Verträge ein
Völkerrechtssubjekt sein muß.
Wenn wir uns aber als souveräne Menschen sehen und verstehen, brauchen wir weder
die MRK, noch das VR oder das NR einzufordern - wir besitzen unausgesprochen
immer und ohne Ausnahme diesen Anspruch.
In dem Moment, in dem ich beginne derlei einzufordern, bin ich kein Souverän
mehr, denn ich begehre Hilfe aus dem falschen System. Nur souveräne Menschen
können einen souveränen Staat gründen, der sie und ihre Interessen vertritt,
denn er legitimiert sich aus der Souveränität aller Angehörigen dieses ihres
Heimatlandes!

Unterscheidung Elemente des
Staatsrechts
| basierend auf: wiki/Hoheitsrecht |
wiki/Staatsrecht
und staatsrecht.honikel.de |
|
Hoheit ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus
der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse sind die Hoheitsrechte.
In der Innenpolitik bedeutet Hoheit die Befugnisse eines Staates, gegenüber
dem Bürger im Über-/Unterordnungs-Verhältnis (Subordinationsverhältnis)
tätig zu werden. Der Gegensatz dazu ist die sog. Fiskaltätigkeit, bei der
der Staat dem Bürger auf der Ebene der Gleichordnung begegnet (z. B.
Verträge).
Gebietshoheit: hoheitliches Handeln ohne Rücksicht auf die
Staatsangehörigkeit aller Personen im Staatsgebiet (Hoheitsgebiets die
geografische Fläche, auf der hoheitliche Staatsgewalt ausgeübt werden darf).
Personalhoheit ist unabhängig vom Aufenthaltsort der eigenen
Staatsangehörigen.
Die Staatsgewalt wird in Form von Hoheitsakten ausgeübt, also je nach
handelnder Staatsgewalt Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte.
Hoheitliches Handeln ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch
Voraussetzung für
die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG.
Die Hoheit eines Staates wirkt auch insofern nach außen gegenüber anderen
Staaten, als sie diese von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse auf dem
eigenen Staatsgebiet ausschließt.
In diesem Zusammenhang sind u. a. auch Begriffe wie Lufthoheit und Seehoheit
zu verstehen, die die Befugnis des Staates zu militärischem Handeln in einem
bestimmten Luftraum beziehungsweise Meeresgebiet (Hoheitsgewässer)
bezeichnen.
Hoheitsrechte können grundsätzlich widerruflich oder unwiderruflich auf
andere Körperschaften übertragen werden.
In Deutschland etwa ermächtigt Artikel 24 Absatz 1 des Grundgesetzes den
Bund, „durch Gesetz
Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche
Einrichtungen [zu] übertragen“, wie das etwa in Bezug auf die NATO „zur
Wahrung des Friedens [in] einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“
(Art. 24 Abs. 2, 1. Hs. GG) und insbesondere bei der Übertragung
hoheitlicher Aufgaben auf die Europäische Union (Art. 23 Abs. 1 GG) der Fall
ist. Der Bund „[willigt] hierbei
in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte [ein]“, womit „eine friedliche
und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt“
sichergestellt werden soll (Art. 24 Abs. 2, 2. Hs. GG).
Allerdings ist eine „‚Einordnung‘ in ein ‚System‘ nach Art. 24 II […]
nicht notwendigerweise mit der ‚Übertragung‘ von Hoheitsrechten i.
S. d. Art. 24 I verbunden.“
<< den Bund und nicht die Bundesregierung
oder Bundesstaaten, d.h. der Bund hat nichts
mit der BRD zu tun !!!
Vertritt nicht das Volk !
- es gibt keine Volksvertreter im Bund - hebelt die
parlamentarische Monarchie / Demokratie aus
Nur der Bund hat Hoheitsrechte ! keine BRD Regierung |
Definition Staatsrecht
Staatsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts
Staatsrecht, das sind die Rechtsnormen, die grundlegend den
Aufbau und die Organisation des Staates sowie seine obersten Organe und
deren Funktionen festlegen (Staatsorganisationsrecht). Außerdem die
Rechtsnormen, die grundlegend das Verhältnis der Menschen zum Staat regeln
(Grundrechte).
wiki: Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und
Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich
zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen
untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisation).
Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen
zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen
(Grundrechte).
<< die Bundesrepublik agiert ausschließlich
im
Verwaltungs- und Organisationsrecht
Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich
und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das
Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts. Alles Verfassungsrecht ist
Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht.
Im deutschen Recht sind Rechtsnormen, die kein Verfassungs-recht sind, aber
dem Staatsrecht zugerechnet werden
Nach einer weiteren Auffassung umfasst das Staatsrecht das gesamte
öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht
Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als
Gesetze anzusehen, die auf besondere Art und Weise - durch den pouvoir
constituant (verfassungsgebende Gewalt) - zustande gekommen sind und in der
Normenhierarchie in der Regel die höchste Stufe aufweisen.
In erster Linie wird durch die Verfassung die Staatsgewalt (pouvoir
constitué) gefasst. Daraus folgt die Bedeutung und Aufgabenverteilung
zwischen den einzelnen Staatsorganen.
Wichtiger Bestandteil des Staatsrechts ist die Kompetenzverteilung und der
Vorgang der Gesetzgebung, geregelt in Art. 70 bis Art. 82 GG
So garantiert Art. 79 Abs. 3 GG die Beständigkeit der Menschenwürde (Art. 1
GG) und des demokratischen, föderalen und sozialen Rechtsstaats (Art. 20
GG).
Allein durch Beschluss einer neuen Verfassung durch die einfache Mehrheit
aller Deutschen kann nach Art. 146 GG das Grundgesetz durch eine Verfassung
ersetzt werden.
< danke für die Hilfe & Hinweise
an Ramona B. |
Die Bundesrepublik ist staatsrechtlich organisiert (
siehe Urteil IGH 3.2.2012), jedoch nicht fähig staatsrechtliche Verträge zu
schließen und besitzt erst recht keine hoheitlichen Befugnisse.

Alle hoheitlichen Befugnisse liegen beim Bund { deutscher
Bund, Ewiger Bund, .. } - als völkerrechtlicher Verein ( völkerrechtlicher
Verein - auch Konföderation bzw. Staatenbund genannt, ist ein Zusammenschluss
souveräner Mitgliedstaaten, mit eigener, lockerer Organisation auf Bundesebene.
Im Bundesstaat ist der Bund Inhaber der Souveränität, während im Staatenbund die
einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine
gemeinsame Union bilden ); jedoch ist nirgends festgelegt, durch wen dieser
völkerrechtliche Verein heute gebildet wird - wer ihm angehört und wie er
organisiert ist. Man kann jedoch als Tatsache annehmen, daß die nicht gewählten
Machthaber dieses völkerrechtlichen Vereins, die Hoheitlichen Befugnisse /
Gewalt in Händen halten und die tatsächlichen Herrscher über uns sind.
wiki/Deutscher_Bund
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund von Staaten, welche zuvor dem Heiligen
Römischen Reich oder dem napoleonischen Rheinbund angehörten. Der Deutsche Bund
bestand zwischen 1815 und 1866 und wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress
(1814–1815) ins Leben gerufen.
Zur Verdeutlichung - jedoch nur meines Verständnisses - habe ich
die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
Ich möchte noch Mal betonen, daß die völkerrechtswidrige Subjugation
(Versklavung) des Deutschen Volkes, abgeleitet aus der bedingungslosen
Kapitulation der Wehrmacht in Verbindung mit der Zerstörung unserer
Kulturschätze (Bücherverbrennung und Bombardierung) sowie der Verhaftung der
nicht-legalen Regierung Dönitz ( A.H. konnte weder rechtmäßig Reichskanzler
werden bzw. gewesen sein, noch Dönitz ein von ihm rechtmäßig bestellter
Nachfolger ), welches uns als debellatio dargelegt
wird - in Wahrheit jedoch nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (rheinwiesenlager
.de), Vertreibung von Millionen Deutscher aus ihrem angestammten Heimatland und
den millionenfach betriebenen Genozid des Deutschen Volkes dokumentiert. Auch
wenn man ggfls. wegen der Unrechtmäßigkeit von dem niemals eingebürgerten A.H.
von einer Söldnerarmee statt einer staatlich legitimierten Wehrmacht, da A.H.
immer verlangte, daß alles auf seine Person eingeschworen wird, so sind doch
HLKO und Genfer Konventionen allgemein anerkanntes und damit allgemein gültiges
Völkergewohnheitsrecht ( wie auch die Wiener Vertragsrechtskonventionen ),
welches keiner expliziten Ratifizierung mehr bedarf; dasselbe gilt auch für
Genozid und Vertreibung.








Dies ist auch als pdf abrufbar

Ich kann nur immer wieder betonen / wiederholen: GVG §15 wurde im Rahmen der
Einführung des GG gelöscht, da die BRD kein Staat ist und daher auch keine
Staatsgerichte habe kann - jedoch wird es so gewertet, daß wir durch
konkludentes Handeln dem Fehme-/Ausnahme-/Scheingericht zustimmen und damit die
Handlungen des Scheinrichters legitimieren.
All dies gilt auch für das sog. BVerfG / den BGH.
Zudem würden BVerfG und BGH sowieso nicht dem Rechtskreis des Staates Deutschen
Reich angehören und hätten damit keine Entscheidungsbefugnis ( Juli 1973 ... DR
existiert fort .. ), selbst dann, wenn die BRD Staat wäre.
Wieso verweisen also Reichsdeutsche etc. auf dieses Urteil ? Es doch keines !!!
BVerfG ist kein Gericht und nicht zuständig und die dortigen Richter könnten
maximal Bundesrecht "sprechen" aber nie Deutschesreichsrecht, denn dieses haben
sie nicht gelernt, und wurden auch auf keine DR Verfassung vereidigt - aber dies
geht einfach nicht in die Köpfe der Reichsdeutschen.
Urteil der CH - I. Kammer vom 1. Dezember 1945 des Obergerichts des Eidg.
Standes Zuerich
I.K. Nr. 237 B. -Auszug-
In seiner Antwort vom 6. August 1945 gab der Chef der Justizabteilung, Kuhn, der
Meinung Ausdruck, dass Deutschland auch nach der Besetzung durch die Alliierten
den Staatscharakter grundsätzlich beibehalten habe; zu diesem Ergebnis führe
namentlich die Erwägung, dass eine Annexion nicht vorliege.
Der heute in Deutschland herrschende Zustand kommt nun am ehesten einer Art
treuhänderischen Verwaltung der deutschen Staatsgewalt durch die
Besatzungsmächte gleich; es kann auch gesagt werden, der deutsche Staat sei zwar
rechts- aber nicht handlungsfähig und bedürfe deshalb eines Vertreters.
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